Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2026

1. Allgemeines
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch in ihrer jeweils neuesten Fassung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht
anerkannt und ihnen wird hiermit widersprochen, soweit nicht schriftlich anderes geregelt ist.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für etwaige Abweichungen von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.4 Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.


2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers basieren auf den zur Zeit des Angebots bestehenden Materialkosten und sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.2 Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

3 Preise
3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten können beide Vertragsparteien eine Änderung des vereinbarten Preises in dem Umfang verlangen, wie nach Vertragsschluss von den Vertragsparteien nicht abwendbare Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen eingetreten sind, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen. Die Preisänderung hat sich zu beschränken auf den Umfang, der zum Ausgleich der
eingetretenen Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen erforderlich ist. (3) Die Preise verstehen sich, falls nicht
anders vereinbart, ab Lager Wildpoldsried. Sie gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4 Heizlastschätzungen
4.1 Der Verkäufer bietet seinen Kunden die Erstellung einer Heizlastschätzung an. Diese hat die Aufgabe, einen Vorschlag für den Bedarf an Wandheizungselementen zu definieren.
4.2 Die Heizlastschätzung ersetzt keine Heizlastberechnung. Sie bedient sich eines vereinfachten Verfahrens und arbeitet an manchen Stellen mit Annahmewerten, die sich aus der Erfahrung ergeben haben. Aus diesem Grund und weil der Verkäufer das Gebäude und seine Wärmedämmwerte in allen Details kennt, kann der Verkäufer keine Garantie für die Richtigkeit der gelieferten Heizlastschätzung geben.
4.3 Es ist die Aufgabe des Käufers zu klären, ob und wo er die ermittelten Wandheizungsplatten im Raum positionieren
kann. Hierfür trägt der Verkäufer keine Verantwortung.

5 Bestellungen
5.1 Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, dass er die richtigen Mengen Material bestellt.
5.2 Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer einen Vorschlag für die benötigten Mengen erstellt. Diese Mengenschätzungen werden in manchen Fällen vom Verkäufer als Service übernommen und werden nach bestem Wissen und Gewissen und auf Basis der bestehenden Erfahrungswerte erstellt. Sie haben jedoch immer nur Vorschlagscharakter.

6 Lieferung und Transport
6.1 Liefertermine oder –fristen sind – soweit nicht schriftlich anderweitig definiert – unverbindlich und bedürfen der
Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben und der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten der gewünschten Ausführung und aller technischen Fragen durch den Kunden.
6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung vorübergehend oder längerfristig wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt usw., auch wenn sie bei Lieferanten des
Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung und Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in
Verzug befindet, können Verzugsentschädigungen nur geltend gemacht werden, wenn diese im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
6.5 Werden Mengen durch Flächenangaben mitgeteilt bzw.bestellt, so erfolgt die Umrechnung durch den Verkäufer nach
Erfahrungswerten. In solchen Fällen sind Mehr- oder Minderlieferungen branchenüblich bis zu zehn Prozent
möglich. Das Gleiche gilt für Bestellungen von abgetöntem Material.
6.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist
für den Käufer nicht zumutbar.
6.7 Gefahrübergang
Bei Vereinbarung eines Versendungskaufs geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.8 Anlieferung
Die Frachtkosten beziehen sich auf die Zustellung mit einem Standard LKW (40-Tonner) ohne Hebebühne. Die Entladung vor Ort wird vom Käufer organisiert. Sollte die Anlieferung durch z.B. eine schmale Straßen/ enge Kurve nur bedingt möglich sein, ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer im Vorfeld mitzuteilen. Eventuelle Mehrkosten für den Transport trägt der Käufer.

7 Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein.
7.3 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.4 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der
Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen in bar oder Sicherheitsleistung für bereits erbrachte Leistungen oder künftig zu erbringende Leistungen zu verlangen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
berechtigt.
7.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen auch seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
8.2 Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.4 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich,
die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
8.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzten kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

9 Warenrücknahme
Wenn vereinbart wird, dass zuviel bestellte Waren zurückgenommen wird, gelten folgende Regelungen:
9.1 Die Transportkosten für die Rücksendung übernimmt der Kunde.
9.2 Die zurückgeschickte Ware wird vom Verkäufer auf Qualität geprüft und in die Kategorien A-Ware, B-Ware oder Ausschuss eingeteilt. Diese Einteilung entscheidet über den Warenwert.
9.3 Der Käufer erhält anschließend vom Verkäufer eine Gutschrift über den Warenwert, der sich aus Listenpreis abzüglich gewährtem Rabatt für Lieferung abzüglich 25% Bearbeitungsaufwand berechnet.
9.4 Der Verkäufer empfiehlt aufgrund dieser Regelungen, die Warenbestellung genau zu berechnen und keine Puffermengen zu bestellen. Er ist bereit, fehlendes Material nachzuliefern. Auf diese Weise entstehen dem Käufer keine Kosten durch die Bearbeitungsgebühr oder aufgrund eventueller Abwertungen des Materials.

10 Anwendungstechnische Hinweise / Farbbestellungen
10.1 Anwendungstechnische Hinweise und Empfehlungen (Verarbeitungsanleitung) erfolgen auf Grund vorliegender
Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik. Sie dienen der Sicherung des
Verwendungszwecks; sie begründen weder vertragliche Rechte noch Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
10.2 Der Käufer wird sich mit der aktuellsten Verarbeitungsanleitung vertraut machen. Diese steht im
Internet unter www.naturbo.de kostenfrei zum Download zur Verfügung. Schäden aufgrund von unsachgemäßer
Verarbeitung hat der Verkäufer nicht zu vertreten.
10.3 Bei Farbbestellungen ist vom Käufer zu beachten, dass die Struktur des Untergrundes, die Saugfähigkeit, das Alter des Vergleichsmaterials, Umgebungseinflüsse und Lichtverhältnisse einen Farbton verändern, so dass Farbtöne
vor der Verarbeitung am Objekt auf Farbtongenauigkeit zu prüfen sind. Nachdem die Farben des Verkäufers aus
Naturmaterialien bestehen, kann der Verkäufer bei farbtongleichen Nachbestellungen keine Garantie für 100%ige
Farbtongleichheit übernehmen.

11 Mängelrüge/Rechte des Käufers wegen Mängel
11.1 Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
11.2 Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert.
11.3 Werden anwendungstechnische Hinweise des Verkäufers bei der Verarbeitung nicht beachtet, Änderungen an den
Produkten durch Beimischung sonstiger Komponenten vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen des
Verkäufers entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende,
substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
11.4 Soweit die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, kann der Käufer als Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers die
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer sofern weitere Nacherfüllungsversuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

12 Haftung
12.1 Der Verkäufer haftet für die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Ware.
12.2 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers vorliegt.
12.3 Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, vergeblichen Aufwendungen, Schadenersatzansprüche Dritter
oder Folgeschäden sind – soweit gesetzlich zulässig – können nicht erhoben werden.
12.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen (1) und (2) gelten nicht für Ansprüche, die wegen
arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.5 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
12.6 Die Verjährungsfrist für etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer, die nicht auf einem Sachmangel beruhen, beträgt vorbehaltlich der Absätze (2) und (3) ein Jahr, beginnend ab Anspruchsentstehung und Kenntnis des Gläubigers oder grobfahrlässiger Unkenntnis von den Anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners.

13 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
14.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Kempten.
14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.